
die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 24.11.2021 hat für das Hygiene- und
Testverhalten an der Universitätsmedizin Essen verschiedene Konsequenzen, die wir Ihnen in diesem
Anschreiben erklären möchten.
Dies betrifft folgende Anpassungen:
Für Alle geplanten Vorstellungen – 3G-Regelung (betrifft Begleitpersonen und Patienten ab 6 Jahren):
Zusätzlich bei stationären Aufenthalten:
Vorstellungen bei akuten Symptomen werden individuell entschieden und erhalten bei einer Vorstellung
weiterhin eine SARS-CoV-2-AG- und PCR-Testung unabhängig von ihrem Impfstatus.
Akute Notfälle laufen natürlich außerhalb dieser Regelungen und werden unter den geltenden
SARS-CoV-2 Schutzmaßnahmen und mit Testung gesehen.
Wir schließen uns den allgemeinen Impfempfehlungen an und beraten Sie hierzu gerne
jederzeit!
Ein Beispiel Link zu möglichen Testzentren:
https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/tests/coronavirus_tests.de.html
Wir wissen, dass alle in den letzten Monaten sehr gefordert wurden und Sie natürlich insbesondere,
hoffen aber weiterhin auf Ihr Verständnis, da alle Regelungen nur zum Schutz unserer Patienten
und des Personals dienen.
Wir danken Ihnen allen für ihre Umsicht und Zusammenarbeit
und verbleiben mit den besten Grüßen,
Ihr Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin!
Bei lebensbedrohlichen Notfällen rufen Sie die 112
Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin Notaufnahme: