Besuchsregeln – Coronaschutzverordnung

Liebe Patienten, liebe Begleitpersonen,

Für Besuchende gilt keine Testpflicht und auch keine Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.

Bei Symptomen bitten wir die Besuchenden und Patientinnen und Patienten einen medizinischen Mund-Nase-Schutz (oder eine FFP Maske) zu tragen, soweit dies gesundheitlich zumutbar ist.

In einzelnen Bereichen können aus medizinischen Gründen abweichende Regelungen gelten über die wir Sie bei Ihrem Besuch informieren.

Wir danken Ihnen allen für Ihre Umsicht und Zusammenarbeit
und verbleiben mit den besten Grüßen,


Ihr Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin!

Aktualisiert: 13.04.2023