Liebe Patienten, liebe Begleitpersonen,
die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 24.11.2021 hat für das Hygiene- und
Testverhalten an der Universitätsmedizin Essen verschiedene Konsequenzen, die wir Ihnen in diesem
Anschreiben erklären möchten.
Dies betrifft folgende Anpassungen:
Für Alle geplanten Vorstellungen – 3G-Regelung (betrifft Begleitpersonen und Patienten ab 6 Jahren):
- Alle Personen, egal ob immunisiert oder nicht müssen bei Kontakten mit Personal oder anderen Patienten, wenn möglich eine FFP2-Maske tragen.
- Nur mit mind. 14 Tage zurückliegender vollständiger SARS-CoV-2 Immunisierung und vorliegendem Nachweis – (Bitte denken Sie an Ihren Impfnachweis!) ODER
- Nur mit PCR Nachweis einer durchgemachten Infektion nicht älter als 6 Monate. ODER
- Nur mit negativem SARS-CoV-2 Test oder PCR nicht älter als 24 Stunden durchgeführt in einer medizinischen Einrichtung (Testzentren, Arztpraxen etc.) oder bei Kindern mit dokumentierten SARS-CoV-2 i.R. der Schultestung. (Der Schülerausweis ist nicht ausreichend!)
- Unabhängig von der Kinderzahl sind ambulante Vorstellungen aktuell nur im Beisein 1 Begleitperson möglich
Zusätzlich bei stationären Aufenthalten:
- Zur geplanten stationären Aufnahme ist eine negative Testung, nicht älter als 24 Stunden, mitzubringen.
- Stationär dürfen 2 Begleitpersonen angegeben werden, die untereinander so begrenzt wie möglich wechseln können, aber nicht gleichzeitig auf Station sein sollen. Dies sind meistens die Eltern.
- Alle Begleitpersonen die nicht in der Klinik schlafen, müssen alle 24 Stunden einen negativen Test-Nachweis mitbringen.
- Alle die in der Klinik schlafen (Patient & Begleitperson) werden wie folgt getestet:
– immunisierten Begleitpersonen oder Patienten <3 Jahren alle 14 Tage PCR
– alle nicht immunisierten Personen >3 Jahre alle 3 Tage eine SARS- CoV-2-Ag- und alle 14 Tage eine PCR- Testung.
Vorstellungen bei akuten Symptomen werden individuell entschieden und erhalten bei einer Vorstellung
weiterhin eine SARS-CoV-2-AG- und PCR-Testung unabhängig von ihrem Impfstatus.
Akute Notfälle laufen natürlich außerhalb dieser Regelungen und werden unter den geltenden
SARS-CoV-2 Schutzmaßnahmen und mit Testung gesehen.
Wir schließen uns den allgemeinen Impfempfehlungen an und beraten Sie hierzu gerne
jederzeit!
Ein Beispiel Link zu möglichen Testzentren:
https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/tests/coronavirus_tests.de.html
Wir wissen, dass alle in den letzten Monaten sehr gefordert wurden und Sie natürlich insbesondere,
hoffen aber weiterhin auf Ihr Verständnis, da alle Regelungen nur zum Schutz unserer Patienten
und des Personals dienen.
Wir danken Ihnen allen für ihre Umsicht und Zusammenarbeit
und verbleiben mit den besten Grüßen,
Ihr Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin!